Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine von der gesetzlichen Krankenkasse bereitgestellte, freiwillige, versichertengeführte Akte. Du behältst die Kontrolle darüber, wer was sehen darf und kannst Zugriffe jederzeit einschränken.
Wird Deine elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Praxis eingelesen, entsteht ein Behandlungskontext. Damit erhält die Praxis automatisch eine zeitlich befristete Zugriffsberechtigung auf Deine ePA – ohne zusätzliche PIN-Eingabe vor Ort.
Ja, sofern Du keine Einschränkungen gesetzt hast, kann die Praxis die in Deiner ePA abgelegten, nicht verborgenen Dokumente einsehen (z. B. Arztbriefe, Befunde, Medikationsplan). Ärztinnen und Ärzte sollen Informationen nur entsprechend des aktuellen Behandlungsanlasses nutzen.
Nein. Die Zugriffsberechtigung ist zeitlich befristet (typischerweise 90 Tage) und endet automatisch. Beim nächsten Besuch kann die Praxis durch erneutes Einlesen Deiner eGK wieder eine neue, befristete Berechtigung erhalten. In der ePA-App kannst Du die Dauer meist auch selbst steuern.
Du kannst in Deiner ePA-App:
Beispiel: Möchtest Du nicht, dass der Zahnarzt einen Bericht zur Behandlung einer Alkoholerkrankung sieht, kannst Du den betreffenden Arztbrief vorab in der App verbergen oder den Zahnarzt in der Zugriffsverwaltung ausschließen.
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass relevante Behandlungsunterlagen in die ePA eingestellt werden. Seit 2025 werden die Pflichten für Praxen schrittweise ausgeweitet. In der Praxis ist die ePA-Befüllung heute flächig vorgesehen; die tatsächliche Umsetzung kann je nach Praxis noch variieren. Du darfst jedoch zunehmend damit rechnen, dass neue Arztbriefe und Befunde in Deiner ePA landen – vorbehaltlich Deiner Rechte, bestimmte Inhalte abzulehnen oder zu löschen.
Installiere die ePA-App Deiner Krankenkasse (oder nutze ggf. deren Desktop-Client) und durchlaufe die Identifizierung (z. B. per GesundheitsID oder eGK + PIN/Kartenleser). Danach kannst Du Dokumente ansehen, Zugriffe verwalten, Inhalte verbergen/löschen und Berechtigungen vergeben/entziehen.
Einige Kassen verlangen 2025 routinemäßig eine erneute Identitätsbestätigung, bevor der App-Zugriff fortgeführt wird (z. B. per Online-Ident, eID, Video-Ident oder eGK + PIN). Bis zur erfolgreichen Legitimierung kann der persönliche Zugriff auf die ePA vorübergehend gesperrt sein. Ärgerlich – aber nach Abschluss der erneuten Legitimation ist der Zugang wieder möglich.
gematik – ePA: Informationen & Patientenrechte
gematik – ePA: Häufige Fragen (Zugriffe, 90-Tage-Regel, Verbergen)
Bundesgesundheitsministerium – Elektronische Patientenakte
Gesetze-im-Internet – § 341 SGB V (Elektronische Patientenakte)
KBV – Informationen zur ePA aus Sicht der Praxen
Techniker Krankenkasse – ePA (App, Ident, Funktionen)
AOK – Elektronische Patientenakte (Zugriff & Verwaltung)
Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Du der Herr Deiner ePA bist. Du kannst hinsichtlich der Zugriffsrechte bestimmte Einschränkungen erlassen. So wird es den Zahnarzt gewiss nicht interessieren, dass Deine Alkoholsucht von einem anderen Arzt behandelt wird. Oder bestimmte Ergebnisse eines Vaterschaftstest möchte man vielleicht nicht an die große Glocke hängen. In solchen Fällen gehst Du wie folgt vor:
So gehst Du in der ePA-App vor:
Tipp: Nutze die Zugriffsverwaltung am besten vor einem Termin, wenn sensible Unterlagen verborgen oder Praxen ausgeschlossen werden sollen.