Viele Fragezeichen: Grundsteuerreform 2022

... und hoffentlich ein paar brauchbare Antworten für Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg!

Sicherheitshinweis zu "ELSTER"

16. Januar 2024. Aktuell werden gefälschte E-Mails im Namen der Steuerverwaltung versendet. Als Absender wird zum Beispiel ELSTER, das Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorgetäuscht. In diesen Nachrichten wird der Empfänger meist aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich um einen Steuerbescheid oder eine Rechnung handelt. - Dies sind Phishing-Mails, die von Betrügern ausgesandt wurden, um an Ihr Geld zu kommen! Klicken Sie niemals auf irgendwelche Anhänge! Klicken Sie niemals auf Links! Die Steuerverwaltung wird in einer E-Mail niemals Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, anfordern.

 

 

VORBEMERKUNG

24. Juni 2022. Diese Website ist eine ehrenamtliche Privatinitiative. Ich bin Mitglied des Seniorenrats Stadt Bruchsal und unterstütze Sie gern bei der Bewältigung einer völlig neuen Herausforderung der - "digitalen" - Grundsteuerreform 2022. Bei der Quellenauswahl habe ich anfangs nicht genug darauf geachtet, auf welches Bundesland sich die Infos jeweils beziehen. Da es jedoch keine bundesweite Regelung gibt, ist es besonders wichtig, auf  länderspezifische Quellen zu achten. Machen Sie nicht denselben Fehler; achten Sie darauf, welche Regelung für Ihr Bundesland gilt. Es heißt, die neue Grundsteuer sei in Baden-Württemberg "einfacher" und übersichtlicher geregelt als in anderen Bundesländern. Außerdem - ganz wichtig! - in BaWü sind in bestimmten Härtefällen Ausnahmen von der Pflicht zur digitalen Übermittlung möglich!  -Dieter Müller

 

 

Neueste Meldungen

 

4. September 2022. Viele müssen Grundsteuer-Daten noch einreichen – Fristverlängerung? Nach zahlreichen Beschwerden von Eigentümern und Steuerberatern denkt Bundesfinanzminister Christian Lindner über eine Verlängerung der Abgabefrist für die Feststellungserklärung für die Grundsteuer nach. - Die Abgabequote liegt teilweise unter 10%. Baden-Württemberg: 9,6%. - Es könnte darauf hinauslaufen, dass die Frist vielleicht nicht verlängert wird, jedoch die Strafverfolgung erst im Januar 2023 beginnt.

 

11. Juli 2022. Mittwoch, 13. Juli 2022 findet im Seminargebäude, Seminarraum 1 im Bruchsaler Bürgerzentrum ein NAIS Internettreff zum Thema "Grundsteuerreform 2022" statt. Lesen Sie die Presseerklärung. 14. Juli 2022. Nach dem Internettreff erschienen: Fragen und Antworten.

 

11. Juli 2022. ntv meldet: Wegen großen Andrangs bricht die Steuer-Plattform Elster zusammen. 14. Juli 2022. Die Störung war offenbar nur von kurzer Dauer. Hier sehen Sie die Verfügbarkeit der ELSTER-Server.

 

 

Ihre Pflicht als Grundstückseigentümer

25. Juni 2022. Das neue Grundsteuerrecht gilt erst ab 2025. Doch schon dieses Jahr müssen Eigentümer ihre Grundsteuererklärung ans Finanzamt übermitteln. Eigentümerinnen und Eigentümer müssen für jedes Grundstück, ob selbstgenutzt oder vermietet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes bis zum 31. Oktober 2022 abgeben. Dieser Termin ist äußerst ambitioniert, und man sollte jetzt schon damit beginnen, Infos zu sammeln. Wir konzentrieren uns auf Baden-Württemberg. In anderen Bundesländern gelten andere Regeln.

 

Für Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg gilt:

  • Zwischen dem 1. 7. und dem 31. 10. 2022 müssen Sie eine "neue" Steuererklärung digital per Internet (ELSTER) beim Finanzamt abgeben.
  • Das Aktenzeichen angeben, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht wird. (Wichtig! Nicht mit anderen Zeichen/Nummern verwechseln).
  • Die Grundstücksfläche (notfalls selbst vermessen)
  • Der Bodenrichtwert
  • Angaben zur Nutzungsart des Grundstücks: Überwiegend Wohnzwecke?

Zu diesen Punkten finden Sie nachfolgend Erläuterungen.

 

Lassen Sie sich nicht verwirren: In BaWü will man nicht mehr von Ihnen wissen! Oft finden Sie in Publikationen (auch bei YouTube) Angaben, in denen nach weiteren Fakten gefragt wird, z.B. nach der Wohnfläche, nach dem Baujahr des Gebäudes, nach der Gebäudeart, nach vielen anderen Dingen - das ist in BaWü alles unnötig! Viele Publikationen machen sich nicht die Mühe, auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern hinzuweisen, und stiften damit nur Verwirrung.

 

Falls Sie nicht in BaWü leben, finden Sie weiter unten unter der Überschrift "Wissenswertes zur Grundsteuerreform - länderbezogen" weitere Informationen.

 

Steuer wird auch für unbebaute, baureife Grundstücke fällig. Der neue Grundsteuerbetrag gilt ab 1. Januar 2025.

 

Wo informieren Sie sich am besten?

25. Juni 2022. Für die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs gibt es eine Website mit den verbindlichen Angaben der Landesregierung: www.grundsteuer-bw.de. Die Seite wird laufend aktualisiert. Das Internet ist voll von allen möglichen Tipps und Ratschlägen, was man tun oder lassen möge. Es wird jedoch dringend geraten, sich nur an Informationen für das eigene Bundesland zu halten. Wir legen hier den Fokus auf Baden-Württemberg und auf Bruchsal.

Steuern einfach erklärt - Schritte zur neuen Grundsteuer in Baden-Württemberg (Grundvermögen). Wissen Sie, was die Grundsteuerreform für Sie bedeutet? Dieser Film erklärt es.

Ihr Finanzamt finden Sie hier.

Finanzamt Bruchsal (Zutritt nur mit Terminvereinbarung)


Haben Sie schon Post vom Finanzamt bekommen?

18. Juni 2022.  Stichwort: Die neue Grundsteuerreform. Viele Bürger haben in den letzten Tagen Post von ihrem Finanzamt bekommen. Spätestens im Juni sollen alle Eigentümerinnen und Eigentümer ein Informationsschreiben mit den wesentlichen Angaben zu ihrem Grundstück bekommen. Viele Menschen sind völlig unvorbereitet, weil die Regierungen der Länder die Bevölkerung nicht mitgenommen haben! Grundbesitzer müssen aber trotzdem augenblicklich reagieren. Legen Sie das Schreiben vom Finanzamt nicht achtlos auf den "großen Stapel" für unbeantwortete Post. Werden Sie also aktiv! Warten Sie nicht ab, bis womöglich durch höchstrichterliche Entscheidungen dem Treiben Einhalt geboten wird!

 

Falls Sie die Vorgehensweise der Finanzämter kritisch sehen, bedenken Sie bitte, dass hier nur der Auftrag des Gesetzgebers erfüllt wird. Da gibt es keinen Spielraum. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Grundsteuerrichtlinien veraltet sind (sie sind es in der Tat) und für die Überarbeitung und Neufestsetzung einen Termin gesetzt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz war seinerzeit damit befasst, und der Bundestag hat neue Gesetze beschlossen. Die Verantwortung für die Umsetzung haben die Bundesländer, und deshalb gibt es auch keine bundesweit einheitliche Umsetzung (Baden-Württemberg Landesgrundsteuergestz von 2018). Die Kommunen schließlich stellen für ihr Gebiet die erforderlichen Kennzahlen bereit, so dass eine Neuberechnung der Grundsteuer erfolgen kann. Sie sehen: Die Finanzämter haben wenig Einfluss und keinen Spielraum, sie halten sich an die Gesetze. - JEDOCH: Das Finanzamt Bruchsal steht Ihnen mit Auskünften gern zur Verfügung! Rufen Sie an - und die geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter!

 

Nachtrag am 8. Juli 2022. Bei einer privaten Befragung vor wenigen Tagen stellte ich fest, dass kaum die Hälfte der Befragten bislang Post vom Finanzamt erhalten hat. Eigentlich hätte der Brief im Monat Juni eintreffen sollen. Dieser Brief ist bei der Anmeldung mittels Elster wichtig. Teile der dort enthaltenen Kennziffern werden beim online-Ausfüllen abgefragt. Ergo: Warten bis der Brief kommt! -DM

 

 

Das Finanzamt Bruchsal hilft - wenn's mal klemmt!

26. Juni 2022. Das Finanzamt Bruchsal ist Teil des Schlossbezirks. Seine Gebäude sind zwei von insgesamt 50, die der Erbauer, Damian Hugo Graf von Schönborn, Fürstbischof von Speyer, vor 300 Jahren planerisch vorgesehen hatte. Jeder kennt die langgestreckten Gebäude, die sich in der Schönbornstraße Richtung Stadtmitte befinden - und auch quer dazu in der Wilderichstraße. Adresse: Finanzamt Bruchsal, Schönbornstraße 1-5. Telefon 07251 740 (Zentrale). Wenn Sie direkt mit der Stelle "Grundsteuer neu" sprechen möchten, wählen Sie 07251 742233 (5 Leitungen). Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Website. Begonnen wird morgens um 8:00 Uhr. Allerdings gilt: Zutritt nur mit Terminvereinbarung. Sie können im Internet recht komfortabel einen Termin oder einen Rückruf vereinbaren. Parkplätze gibt es direkt neben dem Finanzamt "Parkplatz Schloss" (Gymnasiumsplatz) oder dahinter "Parkplatz Finanzamt Bruchsal" (Einfahrt Wilderichstraße).

 

Wenn Sie auch nur mit einem vereinbarten Termin in das Finanzamt hinein kommen, zeigt es sich in Sachen Grundsteuerreform erfreulich kommunikativ. Dies ist nun wirklich ein komplexes Thema; rufen Sie bei Verständnisfragen, wenn Sie irgendwo hängen bleiben und nicht weiter kommen einfach mal an! Es gibt dort geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ihnen gern weiterhelfen.

 

Ein Flyer mit einer Übersicht der wichtigsten Informationen liegt auch bei den Finanzämtern vor Ort aus.

 

Nehmen Sie mit dem Finanzamt Kontakt auf

1. Juli 2022. Auf der Seite "Finanzämter Baden Württemberg" heißt es unter "Treten Sie mit dem Finanzamt Bruchsal in Kontakt" Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: "Haben Sie Fragen zu Ihrem Steuerbescheid oder zu einem Schreiben des Finanzamts, wenden Sie sich bitte über ELSTER, per Brief oder telefonisch an uns. Die Kontaktdaten finden Sie auf unseren Schreiben / Ihrem Steuerbescheid. - Bitte geben Sie stets Ihre Steuernummer/Identifikationsnummer an. - Hier finden Sie Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Finanzamts für bestimmte Anliegen: (Folgen die Namen und Durchwahlnummern der Kontakte).

 

Adresse: Finanzamt Bruchsal, Schönbornstraße 1-5, 76646 Bruchsal. Telefon 07251 740. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Website. Begonnen wird morgens um 8:00 Uhr. Allerdings gilt: Zutritt nur mit Terminvereinbarung. Sie können im Internet recht komfortabel einen Termin oder einen Rückruf vereinbaren.

 

Wie ist das mit den Terminen?

26. Juni 2022. Die Grundsteuer-Aktion startet am 1. Juli 2022 und ended am 31. Oktober 2022. In diesem kurzen Zeitraum müssen Sie die Grundsteuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben. Stichtag für die sogenannte "Feststellungserklärung" ist der 1. Januar 2022 - es geht also darum, in wessen Händen sich das Grundstück am 1. Januar 2022 befunden hat. Die bisherige Rechtsgrundlage zur Grundsteuer gilt übergangsweise bis zum 31. Dezember 2024 weiter. Ab 1. Januar 2025 gilt die Grundsteuerreform, und ab dann müssen Sie mit den neuen Beträgen für die Grundsteuer rechnen.

 

Diese Umstellung ist eine Mammutaufgabe und muss gut vorbereitet werden. Allein in Baden-Württemberg gibt es Millionen und abermillionen Fälle, die erfasst und umgestellt werden müssen. Eine solch gewaltige Augabe lässt sich nicht mit analogen Mitteln (Formulare, Fax, Papier und Tinte) bewältigen. Es kann nur digital gelingen! Schwierig für ein Land, dass in weiten Teilen als digitales Neandertal gilt!

 

Eigentümerwechsel nach dem 1. Januar 2022

1. Juli 2022. Es gibt einen Flyer "Eigentümerwechsel von Grundbesitz nach dem 01.01.2022". Zitat: "Alle Eigentümer von Grundbesitz müssen eine Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen. Der Erklärung sind die Verhältnisse auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 zu Grunde zu legen. Bei einer Veräußerung von Grundbesitz ab 2022 ergeben sich Besonderheiten, die nachfolgend erläutert werden. Zur Erklärungsabgabe gegenüber dem Finanzamt ist verpflichtet, wer zum Stichtag
01.01.2022 Eigentümer des Grundbesitzes war. Eine Veräußerung des Grundbesitzes nach dem 01.01.2022 lässt diese Pflicht des (dann ehemaligen) Eigentümers unberührt. - Beachten Sie bitte, dass im Jahr des Verkaufs der Verkäufer als bisheriger
Eigentümer von der Gemeinde noch für die gesamte Jahres-Grundsteuer herangezogen
wird. Erst in dem auf das Jahr des Verkaufs folgenden Kalenderjahr wird der Erwerber des Grundbesitzes für die Grundsteuer herangezogen."

Weitere Einzelheiten lesen Sie bitte in dem Flyer.

 

Grundsteuer B: In BaWü nur wenige Angaben erforderlich

26. Juni 2022. Im Vergleich zu anderen Bundesländern müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Baden-Württemberg die wenigsten Angaben bei der Feststellungserklärung machen. Benötigte Daten für die Grundsteuer B ("B" ist hier der Normalfall; Grundsteuer A ist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) sind:

  • Das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungserklärung eingereicht werden muss.
  • die Grundstücksfläche
  • der Bodenrichtwert
  • Angaben zur Nutzungsart des Grundstücks Wohnen oder Nichtwohnen

Schauen Sie bitte besonders sorgfältig auf das Aktenzeichen. Verwenden Sie nicht irgendeine andere Nummer! Die Grundstücksfläche finden Sie entweder im Kaufvertrag oder in den Planungsunterlagen Ihres Hausbaus. Den Bodenrichtwert zum Stichtag 1. Januar 2022 legt der unabhängige Gutachterausschuss Ihrer Kommune fest. Sollten die Gutachterausschüsse die erforderlichen Daten bis zum 1. Juli 2022 noch nicht geliefert haben, warten Sie ein wenig und schauen dann noch einmal vielleicht Ende Juli 2022 nach, oder wenden Sie sich an den örtlichen Gutachterausschuss. Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, haben künftig einen steuerlichen Vorteil (Abschlag 30 Prozent).

 

Wo finden Sie die erforderlichen Daten?

Ihr Finanzamt Bruchsal bietet auch hierfür eine praktische Seite mit Hinweisen für die relevanten Fundstellen an.

 

Die Bodenrichtwerte für den Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal (Bruchsal und Partnerkommunen) werden am 30. Juni 2022 veröffentlicht, so dass sie dann auf Boris-BW ab 1. Juli 2022 zur Verfügung stehen.

 

Behördenwegweiser: Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses. Hier finden Sie alle Details über den Bruchsaler Gutachterausschuss sowie alle weiterführenden Links, auch zum Bodenrichtwert.

 

 

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

26. Juni 2022. Bei der Grundsteuer B kommt ein baden-württembergisches vereinfachtes Rechenmodell zum Einsatz, das sogenannte "modifizierte Bodenwertmodell". Dabei geht es um die folgenden drei Schritte:

(1) Grundstücksfläche x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert

(2) Grundsteuerwert x Steuermesszahl abzüglich Abschläge, z.B. 30% für Wohngebäude = Grundsteuermessbetrag

(3) Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Kommune = Grundsteuer

Die Grundsteuer B ergibt sich demnach künftig nur aus dem Bodenwert. Auf die Bebauung kommt es dabei nicht an. Jedoch wird die Nutzung als Wohngebäude berücksichtigt.

 

 

Boris und die neuen Bodenrichtwerte

29. Juni 2022. Seit dem Vormittag des 28. Juni 2022 sind die neuen Bodenrichtwerte in BORIS-BW einsehbar: BORIS-BW, dem Veröffentlichungsportal für Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg. Sie müssen die Nutzungsbedingungen zunächst akzeptieren, bevor Sie auf der anschließenden Suchmaske die Lage des Grundstücks eintragen können (Straße, Hausnummer, PLZ Ort).

 

Auf der Folgeseite sehen Sie den (Bruchsaler) Stadtplan mit einer Markierung für die angefragte Adresse und den Bodenrichtwert 5xx €/qm (Wohnbaufläche) für den aktuellen Jahrgang: 2022. Dazu noch die Gemarkungsnummer 083yyy und die Bodenrichtwertnummer 3450000z. Stichtag des Bodenrichtwertes: 01.01.2022. Wenn Sie auf "PDF" klicken, bekommen Sie eine Datei mit weiteren Infos, die Sie abspeichern können (9 Seiten). Dort auch die Postadresse des Gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt Bruchsal. x, y und z stehen hier für konkrete Zahlen.

 

Die Bodenrichtwerte sind für jedermann, der die Nutzungsbedingungen akzeptiert einsehbar und sie sind für alle Grundstücke im ganzen Quartier gleich.

 

TIPP: Falls Sie ein Härtefall sind (ohne Computer, ohne Internet, ohne Verwandschaft, die helfen könnte) setzen Sie sich SOFORT mit dem Finanzamt in Verbindung und beantragen Sie die Härtefallregelung!!

 

Wozu ist die Grundsteuer da?

26. Juni 2022. Im Internet stößt man manchmal auf Kommentare, mit denen Querköpfe und Schlaumeier ihr Unwissen kundtun. Etwa: Ich habe für das Grundstück seinerzeit ein Vermögen bezahlt, habe alle Steuern und Abgaben entrichtet - und nun ist mal Schluss! Kein Pfennig mehr!

 

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bislang bestehende Form der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Die Richter begründen ihr Urteil damit, dass die Werte völlig überaltert sind und damit gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung im Grundgesetz verstoßen. Ziel der Reform jedenfalls ist nicht eine Erhöhung, denn die neue Grundsteuer soll für die Gemeinden aufkommensneutral sein. Da der Grund für die Reform aber Ungleichbesteuerungen sind, kann sich die Höhe der fälligen Grundsteuerzahlung in Einzelfällen ab 2025 ändern. Kommt der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nicht oder nicht fristgerecht nach, setzt das Finanzamt als „Strafe“ einen Verspätungszuschlag fest (vorher muss Ihnen jedoch dieser Zuschlag schriftlich angekündigt worden sein).

 

Welchen Sinn hat die Grundsteuer? Gezahlt werden muss die Grundsteuer an die Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Die dadurch erzielten Einnahmen verwenden die Gemeinden zum Erhalt der örtlichen Infrastruktur. „Die Einnahmen aus der Grundsteuer bilden für Städte und Gemeinden die Grundlage für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben", formuliert Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. "Ohne diese Gelder wird das Zusammenleben vor Ort und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger gefährdet.“ Städte und Gemeinden bauen auf diese wichtige Einnahme, um Schulen zu sanieren, Straßen, Friedhöfe, Schwimmbäder und Spielplätze zu unterhalten, sowie Feuerwehr und Krankenhäuser vorzuhalten.

 

Was müssen Sie jetzt konkret tun?

26. Juni 2022. Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks (Grundsteuer B) oder eines Betriebs der Land- oder Forstwirtschaft (Grundsteuer A) müssen Sie eine elektronische Feststellungserklärung abgeben - und zwar mittels Internet unter Verwendung von ELSTER. Die Erklärung kann ab dem 1. Juli 2022 abgegeben werden. Ab diesem Tag ist mit einem gewissen Andrang bei Elster zu rechnen. Es könnte also sein, dass es Wartezeiten gibt.

 

ACHTUNG! Spätestens am 31. Oktober 2022 muss die Erklärung abgegeben sein. Achten Sie darauf, dass das sog. Elsterzertifikat ein bestimmtes Ablaufdatum hat, dies ist wichtig für Nutzer, die Elster schon länger verwenden. Beantragen Sie gegebenenfalls rechtzeitig ein neues Zertifikat. Private Eigentümer bekommen für die Grundsteuer B spätestens im Juni 2022 ein Informationsschreiben mit wesentlichen Angaben zu ihrem Grundstück. (Leider stimmt diese Bemerkung nicht! Es gibt Verzögerungen)!

 

Um diese Riesenaufgabe zu bewältigen, ist die elektronische Datenerfassung zwingend erforderlich. Denken Sie daran, wie überfordert die Gesundheitsämter zu Beginn der Corona-Pandemie waren, als versucht wurde, das Infektionsgeschehen mit analogen Mitteln - Fax und Telefon - in den Griff zu bekommen! Nur mit digitalen Methoden ist die vom Verfassungsgericht angeordnete Grundsteuerreform überhaupt zu schaffen! Sie können die Feststellungserklärung per Computer und Internet entweder selbst machen, oder sich von Ihren Verwandten helfen lassen, oder Ihren Steuerberater damit beauftragen - nur liegen lassen dürfen Sie die Feststellungserklärung nicht! (Viele Steuerberater sind allerdings mit den Abläufen für die neue Grundsteuer nicht vertraut).

 

Erst ab dem 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuerreform wirksam werden. Damit soll dann die neue Steuerlast gerechter verteilt werden. Wie hoch sie dann ausfallen wird, kann heute noch niemand sagen. Grundbesitz in städtischen Traumlagen werden vielleicht etwas teurer, Randlagen und Besitzungen im ländlichen Bereich dafür etwas billiger. Insgesamt soll sich das Grundsteueraufkommen "aufkommensneutral" sein - in Summe darf es keine Steuererhöhung geben.

 

TIPP: Schauen Sie sich deshalb den Grundsteuerbescheid nach neuem Recht 2025 genau an! Falls dort Fehler enthalten sind, gelten sie weiter für die kommenden Jahre. Wie man hört, wird es eine Einspruchsfrist von einem Monat geben! Irgend etwas kann da nicht stimmen: Vier Monate bekommen die Bürger, um das ganze Zahlenwerk zu erstellen und dem Finanzamt digital zu melden. Zweieinviertel Jahre braucht der Staat, um daraus die Steuerbeträge zu errechnen. Und dann hat der Bürger ganze vier Wochen Zeit, um den Bescheid zu prüfen? Wer denkt sich bloß so etwas aus?! Schöne neue - digitale - Welt! Was haben wir nicht alles in den letzten zwanzig Jahren im digitalen Neandertal versäumt...?!

 

Wie geht das im Internet mit Elster?

28. Juni 2022. Sie sind als Grundstücksbesitzer verpflichtet, eine elektronische Feststellungserklärung abzugeben - und zwar mittels Internet unter Verwendung von ELSTER. Elster (Apronym für Elektronische Steuererklärung) ist ein 1996 gestartetes Projekt der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet. Das Ganze geschieht online auf der Website von Elster. Sie müssen also kein Programm kaufen oder installieren. Die Erklärung kann ab dem 1. Juli 2022 kostenlos abgegeben werden. ACHTUNG! Spätestens am 31. Oktober 2022 muss die Erklärung dem Finanzamt verbindlich vorliegen!

 

TIPP: Hier geht es zum Elster-Grundsteuer-Registrierungsprozess.

 

Die Elster-Anmeldung - Schritt für Schritt erklärt

1. Juli 2022. Die Aktivierung Ihres Elster-Kontos wird in dem Video im Detail erklärt. Der Aufwand sieht kompliziert aus. Fassen Sie sich in Geduld; es kann mehr als zwei Wochen dauern, bis Sie den Anmeldeprozess durchlaufen haben.

Wie geht das mit dem Elster-Zertifikat, und warum muss das alles so lange dauern?

Elster online 2022 - allgemeiner Überblick was Elster alles kann.

Die Aktivierung Elster. Schließlich wird am Ende des Videos gezeigt, wie Sie mit Ihrem Elster-Konto Ihre Daten beim Finanzamt elektronisch komfortabel abrufen können, auch für die vergangenen Jahre. Und nicht vergessen: In Steuerfragen muss alles so sicher sein wie nur irgend möglich!


Elster-Online-Registrierung - schrittweise

3. Juli 2022. Wenn Sie sich online im Internet auf ELSTER registrieren, durchlaufen Sie zahlreiche Schritte. Um Ihnen im Vorfeld eine Orientierung zu geben, finden Sie hier eine "Liste Schritt für Schritt".

 

Erklärung zur Grundsteuerreform von Elster.de

Im Video wird von ELSTER.de allgemein erklärt, was es mit der Grundsteuerreform auf sich hat und wie betroffene Personen ab 01.07.2022 ihre Erklärung dazu abgeben können.


Kein Computer? Kein Internet?? Entspannt Euch! Es gibt eine Härtefallregelung!

26. Juni 2022. Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung sind möglich! Wenn Sie zur digitalen Abgabe nicht in der Lage sind, Sie keinen Computer und keinen Internetzugang besitzen, niemanden in der Verwandtschaft oder im Freundeskreis haben, der das für Sie erledigen könnte, dann gibt es eine Notlösung! Sie müssen sofort beim Finanzamt einen Härtefallantrag stellen.

 

Dazu kontaktieren Sie Ihr Finanzamt (Kontakte s.o.) und schildern, warum es Ihnen nicht möglich ist, Ihre Daten elektronisch zu übermitteln. Nur für solche Fälle gibt es die Möglichkeit, Ihre Daten auf Papier abzugeben. Wenn das Finanzamt Ihren Fall als Härtefall akzeptiert (und davon kann man ausgehen, wenn Sie die Lage wie oben angegeben schildern), bekommen Sie das entsprechende Formular "Feststellungserklärung" zugeschickt. Sein Sie mutig! Rufen Sie Ihr Finanzamt an. Dort ist man auf diese Fälle vorbereitet und wird Ihnen helfen! Falls Sie jedoch den Fall liegen lassen und nichts unternehmen, müssen Sie am Ende mit Verspätungs- oder Versäumniszuschlägen rechnen.

 

Zusammen mit dem Formular erhalten Sie Anleitungen, wie das Formular auszufüllen ist. Auch hierfür ist eine Portion Mut erforderlich! Wir leben in Deutschland, und da will man alles ganz genau wissen...

 

1. Juli 2022. Allerdings sollten Sie sichbeeilen, falls Sie die Härtefallregelung in Anspruch nehmen wollen! Die Finanzämter haben nur eine begrenzte Anzahl an Formularen erhalten. Es gilt das Windhundprinzip, wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

 

Bange machen gilt nicht!

18. Juni 2022. In der Presse kursieren Berichte, bei denen man es wirklich mit der Angst bekommen kann, zum Beispiel dieser hier: "36 Millionen Deutsche betroffen? Finanzamt prüft: ALLE Hausbesitzer müssen kurzfristig eine "Grundsteuererklärung" einreichen".

Diese Grundsteuererklärung kann man ausschließlich online einreichen. Dafür ist ein ELSTER-Zugang zwingend notwendig.

 

Die Einrichtung des Zugangs zu Elster kann aus Sicherheitsgründen schon mal 14 Tage dauern. Denken Sie daran, wenn Sie die Grundsteuererklärung per Elster abgeben.

 

Die Eingabe sollte vorzugsweise mit dem Computer oder Notebook erfolgen. Mit dem Smartphone oder Tablet und mit der ElsterSmart-App scheint es Probleme zu geben. Da sich heutzutage viele Anwender ein Smartphone oder Tablet zulegen - und auf einen PC oder ein Notebook verzichten - sehe ich hier eine gewisse Gefahr.

 

Ihr Steuerberater wird Ihnen bei der Abgabe der Erklärung helfen, falls er sich sachkundig gemacht hat. Allerdings wartet man dort noch auf die Ausführungsbestimmungen für die Reform der Grundsteuer. Und wenn sich Ihr Grundbesitz nicht nur in Baden-Württemberg befindet, sondern beispielsweise auch in Rheinland-Pfalz, dann könnte es unter Umständen kompliziert werden.

 

Weitere Fragen zur Grundsteuer 2022

Gute Erklärungen und Hintergrundinformationen, mit Ausblick auf die zu erwartenden Veränderungen hinsichtlich der zu zahlenden Grundsteuer finden Sie hier.

 

Für Grundbesitzer in Baden-Württemberg gilt das sogenannte Bodenwertmodell: Es ist völlig egal, ob oder welches Gebäude auf dem Grundstück seht. Entscheidend ist nur, ob es überwiegend Wohnzwecken dient oder nicht. - Vom Eigentümerverband Haus & Grund wird übrigens bezweifelt, dass diese Regelung in BaWü verfassungsgemäß ist. Es könne nicht gerecht sein, ob die jeweilige Art der Bebauung völlig wurscht ist... Der Bund der Steuerzahler kommt zu einer ähnlichen Auffassung (s.u. SWR: "Wichtig für Mieter und Eigentümer"). - Irgenwie riecht das Ganze nach einer Nachfrist von mindestens 3 Monaten für die Abgabe der Grundsteuererklärung... wir werden sehen!

 

Grundsteuer ist nicht Zensus!

27. Juni 2022. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Videoclips, die sich mit der Reform der Grundsteuer befasst. Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass die jeweiligen Autoren immer nur für ihr eigenes Bundesland sprechen. Oft kommt dies aber im Video nicht zum Ausdruck und könnte Verwirrung stiften. Das baden-württembergische Regelwerk ist beim Ländervergleich meist einfacher gestrickt. Wenn Sie nur die Situation in BaWü interessiert, schauen Sie bitte weiter oben nach "Steuern einfach erklärt - Schritte zur neuen Grundsteuer in Baden-Württemberg".

 

Die Grundsteuerreform und der Zensus, der gegenwärtig ebenfalls einen Teil der Bevölkerung aufschreckt, sind zwei verschiedene Paar Schuhe! Beides hat nichts miteinander zu tun. Die Grundsteuerreform ist nicht der Zensus! Die Grundsteuererklärungen sind von der Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 völlig unabhängig. - Lesen Sie: Das unterscheidet die Gebäude- und Wohnungszählung von der Feststellungserklärung für die Grundsteuer.

 

Eines muss sich unsere famose Regierung klarmachen: Ein Teil der Bevölkerung ist immer noch anti-digital, anti-Internet, anti-Computer, anti-Glasfaser, anti-schnelle Datenleitungen, anti-bargeldlosen Zahlungsverkehr... und hat sich im analogen Umfeld längst eingerichtet!  Ganz im Einklang mit unserer verehrten ehemaligen Bundeskanzlerin, die (als promovierte Physikerin!) im Jahr 2013(!) behauptete "Internet ist ja noch Neuland für uns alle!" Merkels Neuland wird zur Lachnummer im Netz.

 

Wissenswertes zur Grundsteuerreform - länderbezogen

1. Juli 2022. Alle Regelungen der Länder und die wichtigsten Informationen zur Reform im Überblick. Für BaWü kurz und prägnant: "modifiziertes Bodenwertmodell. Die Bewertung basiert im Wesentlichen auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert, die miteinander multipliziert werden. - www.grundsteuer-bw.de". - Sie können auf grundsteuerreform.de  alle Bundesländer anklicken und bekommen dort weitere Informationen. - Auch wird ELSTER kurz und knapp erklärt und bekommen Antworten auf Fragen, die Sie als langjähriger Nutzer von Elster möglicherweise haben, mit einem Link zur "Erklärungsabgabe über ELSTER".

 

Weiterführende Links und Tipps

Haben Sie Tipps? Möchten Sie mitmachen?

28. Juni 2022. Meine Recherchen sind keineswegs abgeschlossen. Viele Gedanken sind unfertig, und ich stelle sie hiermit zur Diskussion. Bin für jede Unterstützung dankbar. - Hier sind meine Kontaktdaten.

 

                           -Dieter Müller, Mitglied des Seniorenrats Stadt Bruchsal    

 

 

Haftungsausschluss

Der Autor übernimmt keine Haftung für den Inhalt, insbesondere im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Das Geltendmachen von Ansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen.