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Grundsteuerreform - Fragen und Antworten

Aushang an der Tür des Seminargebäudes und an der Tür zum Seminarraum 1 am 13. Juli und am 7. September 2022. Die NAIS AG3 "Geistig fit und aktiv" - NAIS-Internettreff und der Seniorenrat Stadt Bruchsal veranstalteten eine Informationsstunde. Daran waren beteiligt:

Gäste, Teilnehmer und Moderatoren am 13. Juli 2022:

  • Marion Kopisch, Finanzamt Bruchsal
  • Tanja Zollinger, Finanzamt Bruchsal
  • Volker Falkenstein, Stadt Bruchsal, Seniorenbeauftragter
  • Wolfgang Ohder, ehrenamtliches Mitglied Seniorenrat Stadt Bruchsal
  • Josef Dörner, ehrenamtlicher Moderator NAIS Internettreff
  • Dieter Müller, ehrenamtlicher Moderator und Mitglied Seniorenrat Stadt Bruchsal

Thema des Tages: Die Grundsteuerreform und was sie für uns bedeutet. Es waren wohl insgesamt 35 Teilnehmer, so viele wie noch nie in der 15-jährigen Geschichte des ehrenamtlich geführten NAIS-Internettreffs in Bruchsal. Ich darf mich bei allen Beteiligten sehr herzlich bedanken, insbesondere bei den beiden Expertinnen aus dem Bruchsaler Finanzamt. Das nennt man wohl Bürgernähe! Herzlichen Dank auch den vielen Teilnehmern, die mit ihren zahlreichen Fragen und Wortbeiträgen für eine Belebung des insgesamt doch recht spannenden Treffens sorgten.

 

Mein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten!  -Dieter Müller  

 

Wer sich schon ein wenig auskennt, der gehe zu F&A

27. Juli 2022. Wer sich aber mehr durch die Grundlagen wühlen möchte, für den sind diese drei Seiten von Interesse:

Zur Hauptseite "Grundsteuerreform"

Zu den Bodenrichtwerten
Zur ELSTER-Registrierung

 

 

Fragen und Antworten:

 [Es bestehen leider noch einige Lücken - besonders bei den ************** Stellen]!

 

Frage: Gibt es inzwischen eine wirklich hilfreiche Anleitung für BaWü?

Antwort: Eine Anleitung in verständlichem Deutsch finden Sie hier: Grundsteuer für Baden-Württemberg - Ausfüllhilfe zur Grundsteuer für Baden-Württemberg (am rechten Rand). Der Tipp kam vom Finanzamt Bruchsal.

 

Frage: Nun also doch: Fristverlängerung

Antwort: Frist für Grundsteuererklärung wird verlängert. Die Finanzminister der Länder haben am Donnerstag entschieden, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung bundesweit bis Ende Januar 2023 zu verlängern. - Bis Mitte September nur gut ein Fünftel der Grundsteuererklärungen abgegeben. - Wissen "die da oben" eigentlich, was im Lande vor sich geht?? -DM

 

Frage: Gibt es eine Fristverlängerung für die Grundsteuererklärung??

Antwort:  Fristverlängerung in Ausnahmefällen gab es bislang nur für Behörden, nicht für Privatleute. Der Termin 31. Oktober 2022 steht weiterhin. Es ist weniger als  ein Monat Zeit, um die Grundsteuererklärung fertigzustellen. Rund 80 Prozent der Steuererklärungen für die 36 Millionen Grundstücke waren Mitte September noch nicht abgegeben worden, schreibt Chip.de. - Und das immer seriöse Handelsblatt schreibt am 29. September 2022: Grundsteuer: Jetzt scheitert der Staat auch an sich selbst. Die Fristverlängerung zeigt den ganzen Irrsinn der Grundsteuerreform: Staatliche Gliederungen wie die Kommunen sind selbst nicht in der Lage, seine Grundsteuererklärungen in der Frist einzureichen, die er selbst gesetzt hat, die Bundesregierung erwartet aber genau das von seinen Bürgern. - Ich sage voraus: Dieser ganze Irrsinn wird dem Finanzminister noch um die Ohren fliegen! Und was das Handelsblatt "Scheitern" nennt, nenne ich Staatsversagen! -Dieter Müller

 

Frage: Wie erreicht man das Finanzamt Bruchsal telefonisch am besten?

Antwort: Wählen Sie 07251 742233. Es bestehen insgeamt 5(!) Telefonleitungen - mit anderen Worten, das Finantamt ist bereit, die Hilfesuchenden zu unterstützen.

 

Frage: Zu welchen Uhrzeiten ruft man im Finanzamt am besten an?

Antwort: Halten Sie bei einem Telefonat bitte stets Ihre Steuernummer / Identifikationsnummer bereit. Morgens können Sie ab 9:00 Uhr anrufen bis mittags um 12:30 (Fr nur bis 12:00), nachmittags 13:30 bis 15:30 außer Fr. Besuch vor Ort bitte nur mit Terminvereinbarung!

 

Frage: Das Internet ist ein Dschungel. Wo bekomme ich die meiste/beste Hilfe?

Antwort: Wenn Ihr Grundbesitz in Baden-Württemberg liegt, bietet die Internetseite grundsteuer-bw.de die umfangreichste Unterstützung. Die Seite wird laufend aktualisiert und bietet auch Infos für Land- und Forstwirtschaft und für andere Bundesländer.

 

Frage: Wo bekomme ich Unterstützung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung?

Antwort: Das Finanzamt unterstützt Sie hier. Sie bekommen Hilfe von den Finanzämtern Baden-Württembergs. Klicken Sie anschließend auf "Grundvermögen".

 

Frage: Wo finde ich eine Anleitung zum Ausfüllen der ELSTER-Erklärung?

Antwort: Wenn Ihr Grundbesitz in Baden-Württemberg liegt, finden Sie hier eine 40-seitige(!) Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen der "Elektronische Erklärungsabgabe. Anleitung zur Erklärungsabgabe der Grundsteuererklärung für Grundvermögen über Mein ELSTER".

 

Frage: Was sind die entscheidenden Klippen bei Ausfüllen der ELSTER-Erklärung?

Antwort: **********[Hier fehlt der Text!]***********

 

Frage: Bin ich der Einzige, der das Schreiben des Finanzamtes nicht erhalten hat?

Antwort: Bis Ende Juni wurden die Briefe versandt. Stand 13. Juli hatte etwa ein Fünftel der Teilnehmer den Brief mit der Aufforderung vom Finanzamt nicht erhalten. Besonders wichtig für die nächsten Schritte bei ELSTER: das sogenannte "Aktenzeichen" (AZ).

 

Frage: Was ist zu tun, wenn der Brief vom Finanzamt ausbleibt?

Antwort: Schauen Sie im letzten Grundsteuerbescheid nach, den Sie bekommen haben. Dort finden Sie im Text das "Aktenzeichen Finanzamt" etwa so: 12/123/1234/123/123/1

(Außerdem finden Sie dort "Ihr Buchungszeichen" etwa so: 1.1234.123456.1)

Falls Sie das AZ nicht vorliegen haben, versuchen Sie es mit der Identnummer (ID). Das AZ ist quasi als Teil in der ID enthalten. Damit gehen Sie in ELSTER.
**********[Hier fehlt der Text!]************

 

Frage: Welche Daten benötige ich zur Abgabe der Feststellungserklärung und wo finde ich sie? Wo sind die Fundstellen?

Antwort: Auf der Seite "Grundvermögen - Grundsteuer B des Landes Baden-Württemberg"

Aktenzeichen: Informationsschreiben, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid (der letzte aktuelle)
Lage des Grundstücks: Informationsschreiben, Kaufvertrag, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid, BORIS-BW
Gemarkung / Flurstück: Informationsschreiben, zentrale Bodenrichtwertinformationssystem
Fläche des Grundstücks: zentrales Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW
Bodenrichtwert: zentrales Bodenrichtwertinformationssystem, BORIS-BW, örtlicher Gutachterausschuss
Anteil am Flurstück (bei Wohneigentum oder Teileigentum): Teilungserklärung, Kaufvertrag

 

Frage: Was ist das Besondere an der Freistellungserklärung in BaWü?

Antwort: Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer - bereitgestellt vom Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg. "Bei der Ermittlung der Grundsteuer für das Grundvermögen wählt das Land BaWü einen eigenen Weg, der vom Bundesmodell abweicht: So löst das modifizierte Bodenwertmodell die bisherige Einheitsbewertung ab. Das klingt kompliziert. Aber das Modell ist einfach, transparent und relativ unbürokratisch". - Stolz behauptet die Stuttgarter Regierung, ihr Modell sei "einfacher" als das der anderen Bundesländer. Aufpassen, liebe Leute! ...dass einfacher nicht auch ungerechter bedeutet! -DM

 

Frage: Bis wann muss ich die Freistellungserklärung bei Elster abgegeben haben?

Antwort: Bis zum 31. Oktober 2022. Weil die Erklärungen nur sehr langsam bei Elster ankommen - im August oft noch unter 10% - denkt der Finanzminister über eine Fristverlängerung nach. Bis heute (3. Oktober 2022) bleibt alles beim 31. Oktober!

 

Frage: Wie kann ich mich bei ELSTER registrieren?

Antwort: Folgen Sie diesem Link zur ELSTER Startseite. Hier finden Sie weitere Infos zur ELSTER.Registrierung auf neuesaltern.de.

 

Frage: Ist ELSTER gestört?

Antwort: Die anfängliche Störung durch erhöhtes Besucheraufkommen ist offenbar behoben. Hier sehen Sie, falls es aktuell Störungen gibt.

 

Frage: Wenn ich beim ELSTER-Formular bestimmte Pflicht-Fragen nicht beantworten kann, was dann?

Antwort: Achten Sie auf das weiße Fragezeichen im blauen Kreis. Dort finden Sie Erläuterungen. TIPP: Wir sind es gewohnt, dass auf Online-Fragebögen immer sämtliche Pflichtfelder ausgefüllt werden müssen. ELSTER ist da weniger streng. Es gibt einige Pflichtfelder, die Sie unbeantwortet lassen können. Ob das ELSTER-System diese Lücke akzeptiert oder nicht, sehen Sie bei "weiter" am roten oder grünen Rahmen. Solange Sie keine rot umrandete Felder haben, können Sie weitermachen.

 

Frage: Muss mein Ehepartner bei gemeinsamem Grundbesitz eine zweite Erklärung abgeben?

Antwort: Nein. Es reicht, wenn ein Ehepartner die Meldung macht.

 

Frage: Wie soll ich mich als Eigentümer einer Wohnung in einer Wohnanlage verhalten?

Antwort: **********[Hier fehlt der Text!]**************

 

Frage: Welche Besonderheiten gelten bei "Erbbaurecht"?

Antwort: *********[Hier fehlt der Text!]***********

 

Frage: Ich habe keinen Computer und keinen Internetzugang, außerdem bin ich intellektuell nicht in der Lage mit der ELSTER-Plattform zu arbeiten. Was ist zu tun?

Antwort: Die Reform der Grundsteuer wird nur gelingen, wenn alle der Pflicht zur digitalen Meldung nachkommen. Es gibt jedoch Ausnahmen (Angehörige mit Computer unterstützen Sie) und Härtefälle (Feststellungserklärung in Papierform). Sie müssen sich, um als Härtefall anerkannt zu werden, an Ihr Finanzamt wenden.

 

Frage: Gibt es im Internet Hilfen?

Antwort: Ja, die gibt es, z.B. diese Website. Hier finden Sie: Elektronische Erklärungsabgabe - Anleitung zur Erklärungsabgabe der Grundsteuererklärung für Grundvermögen über Mein ELSTER (Stand 20. Juli 2022) herausgegeben von der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg. Beachten Sie, dass es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen gibt.

 

Frage: Ein Angehöriger kann mir helfen. Wie geht in diesem Fall die Freistellungserklärung bei ELSTER?

Antwort: Ein entsprechend ausgerüsteter Angehöriger kann die ELSTER-Prozedur in Ihrem Namen übermitteln. Hierfür ist keine besondere Registrierung erforderlich. Wichtig sind nur die Angabe des Eigentümers und das Aktenzeichen.

 

Frage: Ich habe keinen Computer, kein Internet, keinen Angehörigen, der mir helfen könnte. Was kann ich tun?

Antwort: Nehmen Sie Kontakt mit dem Finanzamt auf und schildern Sie die Lage. Sie werden dann zum sog. Härtefall erklärt und müssen die Feststellungserklärung in Papierform machen. Das Finanzamt wird Ihnen die Vordrucke per Brief zusenden.

 

Frage: Mein Steuerberater verlangt für meine Grundsteuererklärung 350 bis 1000 Euro Honorar. Was ist zu tun?

Antwort: Ihr Steuerberater hat einen astronomischen Preis genannt, weil er sich nicht auskennt. Im Grunde sind nur eine Handvoll Angaben zu machen. Schauen Sie sich um nach einem anderen Steuerberater.

 

Frage: Welche Rolle spielt der Bodenrichtwert, und wo finde ich Ihn?

Antwort: Für die Höhe der Grundsteuer sind der Bodenrichtwert und die Größe Ihres Grundstücks entscheidend. Den Bodenrichtwert finden Sie an verschiedenen Stellen im Internet. BORIS-BW ist das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg. Geben Sie dort die Adresse/Lage des Grundstücks ein und klicken Sie "Bodenrichtwerte Grundsteuer B". Es öffnet sich der Lageplan mit Kennzeichnung Ihres Grundstücks, mit Angaben der genauen Grundstücksfläche und des Bodenrichtwerts in Euro pro qm.

 

Frage: Muss ich den festgelegten Bodenrichtwert in jedem Falle akzeptieren?

Antwort: Falls Sie Gründe vorweisen können, wonach der Wert Ihres Grundstücks - oder Teile davon - anders bewertet werden müsste, können Sie in begründeten Fällen  Einspruch einlegen. Hier ist der Zugang zu der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses für Bruchsal und Partnergemeinden.

 

Frage: Die kommunalen Hebesätze für die Grundsteuer, wann werden sie festgelegt?

Antwort: Die kommunalen Hebesätze für die Grundsteuer werden voraussichtlich erst im Jahr 2024 beschlossen. Insofern sind erst dann Auskünfte über die künftige Höhe der Grundsteuer (durch die Finanzbehörden) möglich! (Info auf bruchsal.de).

 

Frage: Warum werde ich vom Staat derart geplagt? Könnte man nicht die bei den verschiedenen Ämtern vorliegenden Daten zusammenfassen und daraus die Grundsteuer berechnen?

Antwort: Noch sind wir leider nicht so weit. Die bei den verschiedenen Ämtern vorliegenden Daten sind zum Teil nicht mehr aktuell. Oft lassen sich die Eigentumsverhältnisse über die Zeitachse nicht exakt zuordnen. Unser Land ist leider überhaupt nicht vorbereitet für diesen Schritt in die digitale Welt!

 

Frage: Grundsteuererklärung auch ohne Elster - geht das?

Antwort: 11 Bundesländer (darunter jedoch nicht Baden-Württemberg) bieten ein eigenes Internetportal: grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Das ganze geschieht im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen und wirbt mit "Grundsteuererklärung für Privateigentum. Schnell. Unkompliziert. Kostenlos." „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist für Bundesländer entwickelt, die am Bundesmodell teilnehmen. Das sind folgende 11 Bundesländer:
Berlin - Brandenburg - Bremen - Mecklenburg-Vorpommern - Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz - Saarland - Sachsen - Sachsen-Anhalt - Schleswig-Holstein - Thüringen

 

Frage: Darf ich anderen bei der Grundsteuer-Erklärung helfen?

Antwort: Ja, Sie dürfen Angehörigen bei der Grundsteuer-Erklärung helfen. Wichtig: Sie dürfen dafür kein Geld verlangen. Praktisch ist vor allem, dass Sie die Grundsteuer-Erklärung auch per ELSTER für Ihre Verwandten abgeben können. - Lesen Sie dazu den Artikel bei chip.de. 10 Fragen, 10 Antworten: Was Sie zur Grundsteuer-Erklärung wissen müssen. Allerdings wird dabei nicht berücksichtigt, dass BaWü Sonderwege geht und verschiedene Dinge, die hier immer wieder aufgezählt werden, eben nicht von Ihnen wissen will!

 

 

 

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NAIS - Neues Altern in der Stadt ist eine Aktion von Ehrenamtlichen in der Stadt Bruchsal, in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung und mit dem Seniorenrat. Gesundes Altern und Gesundheitsförderung sowie alles was dazu gehört sind unsere Themen. Grundlage für die praktische Umsetzung des NAIS-Projektes war 2007 der einmütige Beschluss des Gemeinderats. Viele Projekte spiegeln sich im Detail im Archiv Neues-Altern.de wieder.

 

 

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Der Seniorenrat Stadt Bruchsal (SSB) wird von der Oberbürgermeisterin berufen und vom Gemeinderat bestätigt. Er besteht in Bruchsal seit 2001 und hat zur Zeit 14 Mitglieder aus allen Ortsteilen. Er ist auf vielfältige Weise in das soziale Leben der Stadt eingebunden. Die Beteiligung des Seniorenrats ist in der Hauptsatzung der Stadt Bruchsal verankert. Die Geschäftsstelle liegt beim Seniorenbeauftragten Volker Falkenstein, Amt für Familie und Soziales.

 

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