Nach derzeitiger Rechtslage (Stand 2025) besteht in Deutschland und der EU keine allgemeine Pflicht, bei Texten oder Bildern anzugeben, dass sie mithilfe von KI erstellt oder bearbeitet wurden. Solange Inhalte eigenverantwortlich geprüft und veröffentlicht werden, gelten sie rechtlich als Werk des Autors oder Betreibers der Website.
Mit dem EU Artificial Intelligence Act (KI-Verordnung), der am 1. August 2024 in Kraft trat, werden Transparenzpflichten in den kommenden Jahren schrittweise eingeführt:
Für private oder ehrenamtlich betriebene Websites gelten diese Vorgaben in der Regel nicht verpflichtend, solange keine Irreführung vorliegt. Eine freiwillige Kennzeichnung kann dennoch sinnvoll sein – als Zeichen von Offenheit und Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Leserinnen und Lesern.